Untersuchungen des Kantonalen Labors zeigen: Jeder zweite Lederartikel enthält zuviel giftiges Chrom.
Als
Gerben bezeichnet man die Verarbeitung von rohen Tierhäuten zu Leder.
Die heute verbreitete Gerbung mit Chromsalzen dauert lediglich ein paar
Stunden, während alternative Prozesse wie die pflanzliche Gerbung bis
zu einigen Monaten in Anspruch nehmen können. Die Chromgerbung hat
zudem den Vorteil, dass eine sehr hohe Lederqualität entsteht.
Problematisch ist, dass dabei sechswertiges Chrom (Chrom VI) entstehen
kann. Dieses ist in Lederartikeln mit direktem Hautkontakt unerwünscht,
weil es ein krebserregendes und erbgutschädigendes Potential aufweist.
Zusätzlich ist es ein starkes Allergen und kann bei sensibilisierten
Personen zu allergischen Hautreaktionen wie einem Kontaktekzem führen.
Im
Rahmen der Kontrolltätigkeit des Kantonalen Labors wurden insgesamt 11
Lederartikel mit direktem Hautkontakt, wie Handschuhe, Schuhe und
Uhrbänder untersucht.
5 davon mussten wegen zu hoher Abgabe von
sechswertigem Chrom (über 10 mg/kg Leder) beanstandet werden. Die
gemessenen Werte lagen zwischen 17 bis 111 mg/kg. Bei den restlichen 6
Proben lagen die Konzentrationen unterhalb 3 mg/kg.
Dass
fast die Hälfte der untersuchten Proben beanstandet werden musste, ist
unbefriedigend und zeigt, dass der Pflicht zur Selbstkontrolle
ungenügend Folge geleistet wird. Das Kantonale Labor wird die Situation
deshalb weiterhin aufmerksam verfolgen.
5. September 2007
Zur Druckversion dieser Aktualität